Rechtsprechung
ArbG Wiesbaden, 20.04.2016 - 7 Ca 1014/15 |
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 20.04.2016 - 7 Ca 1014/15
- LAG Hessen, 21.02.2019 - 9 Sa 1059/16
- BAG, 27.04.2022 - 10 AZR 263/19
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 21.02.2019 - 9 Sa 1059/16
Bei Errichtung einer Aufdach-Solarstromanlage ist die Montage des …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 20. April 2016 - 7 Ca 1014/15 - abgeändert.Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden mit dem Az. 7 Ca 1014/15 (vorher 7 Ba 2171/15) hat der Kläger die Zahlung von Beiträgen für gewerbliche Arbeitnehmer für die Monate Dezember 2009 bis November 2010 in Höhe von insgesamt EUR 35.205,00 verlangt.
Im Verfahren mit dem Az. 7 Ca 1014/15 hat der Kläger mit Schriftsatz vom 6. April 2016 die Klageforderung auf EUR 64.385,13 erweitert.
Mit Beschluss vom 20. April 2016 (Bl. 99, 100 d.A.) hat das Arbeitsgericht die Verfahren mit den Az. 7 Ca 1014/15 und 7 Ca 1432/15 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem führenden Az. 7 Ca 1014/15 verbunden.
Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. April 2016 - Az. 7 Ca 1014/15 (Bl. 102-115 d.A.) - der Klage stattgegeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 20. April 2016 - Az. 7 Ca 1014/15 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 20. April 2016 - Az. 7 Ca 1014/15 - ist nach §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt sowie in ausreichendem Maß begründet worden, §§ 66 Abs. 1 ArbGG; 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.